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Aufnahme von Anträgen etc.

Die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen und andere persönliche Vorsprachen können aus organisatorischen Gründen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Auch in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten wird – soweit es möglich ist – um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten.

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Kirchenaustritt - Hinweis

Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Es wird ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar. "(§ 6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)"

Amtsgericht
Langenfeld

Kontakt

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  • Anschrift:
    Hauptstraße 15
    40764 Langenfeld

    Postanschrift:
    Postfach 11 62
    40736 Langenfeld

  • Telefon: 02173 902-0
    Fax: 02173 902-110
  • Kontakt per E-Mail oder De-Mail

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