Die richterlichen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossen wird.
Der Geschäftsverteilungsplan (und eventuelle Änderungsbeschlüsse) dürfen durch jedermann eingesehen werden und können hier heruntergeladen werden. Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.