Die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen und andere persönliche Vorsprachen können aus organisatorischen Gründen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Auch in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten wird – soweit es möglich ist – um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
Für eine Terminvereinbarung betreffend Erklärungen zum Kirchenaustritt benutzen Sie bitte den Button „Online-Terminbuchung“ auf der Startseite.
Zur Terminvereinbarung in anderen Angelegenheiten rufen Sie bitte die/den zuständigen Mitarbeiter*in an.
Telefonnummern finden Sie hier: Telefonliste


 

In der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Langenfeld wird am 13.11.2023 die Umstellung auf die elektronische Aktenführung erfolgen. Die hierfür erforderlichen umfangreichen und mehrtägigen Schulungen sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnen bereits in der Woche davor. Durch diese Maßnahme und auch bedingt durch eine Vielzahl von Personalausfällen kann es voraussichtlich für einige Wochen im Nachlassgericht zu Verzögerungen kommen. Hiervon kann auch der Publikumsverkehr betroffen sein.