Wichtige Mitteilung zum Coronavirus
Wegen der Corona-Pandemie muss der Publikumsverkehr weiter reduziert bleiben. Der Zugang zu den Gerichtsgebäuden ist Personen untersagt, die mit Corona infiziert sind bzw. Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen. Im Gerichtsgebäude gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen eine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Auch in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten wird - soweit es möglich ist - um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
Bereits terminierte und nicht abgesagte Sitzungen finden statt und bleiben für die Öffentlichkeit zugänglich. Zur Wahrung der Hygieneabstände können jedoch nur deutlich weniger Zuschauer in den Sitzungssälen Platz finden. Durch häufiges Lüften kann es in den Räumen kühler sein, als üblicherweise.