Alle Informationen, die sowohl das Amtsgericht Langenfeld betreffen und/oder von allgemeinem Interesse sind, werden in diesem Bereich veröffentlicht.


Aufgrund personeller Engpässe ist die telefonische Erreichbarkeit der Strafabteilung derzeit auf die Sprechzeiten montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und

montags von 14.00 bis 15.00 Uhr beschränkt.

 

In dringenden Sitzungsangelegenheiten erreichen Sie die Strafabteilung telefonisch während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Durchwahl 02173/902-216.

 


Neuartige Betrugsversuche mit gefälschten Mahnschreibun und Kostenrechnungen:

Anders als bisher üblich werden für die Betrugsversuche keine gerichtlichen
Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (derzeit bekannt)
im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
(DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Die
betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben
eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter
Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse
Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei
namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Behörde tätig.


Aufgrund personeller Engpässe ist die telefonische Erreichbarkeit der Nachlassabteilung derzeit eingeschränkt.

Sie erreichen die Abteilung telefonisch zu folgenden Zeiten :

 

montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Außerhalb dieser Zeiten richten Sie verfahrensbezogene Anfragen schriftlich – vorzugsweise per E-Mail an : nachlass@ag-langenfeld.nrw.de oder auf dem Postweg an das Gericht. Geben Sie bitte im Betreff das Aktenzeichen und/oder Vor- und Nachname der verstorbenen Person an. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

 


Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Es wird ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar. "(§ 6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)"


Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft deutlich höher als die amtliche Gebühr von 10,00 €.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruf von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.


Nähere Informationen zu den einzelnen Abteilungen finden Sie unter den nachfolgenden Hyperlinks:

Beratungshilfe

Gewaltschutz

Grundbuchamt

Kirchenaustritte

Nachlassangelegenheiten