Alle Informationen, die das Amtsgericht Langenfeld betreffen und von allgemeinem Interesse sind, werden in diesem Bereich veröffentlicht.


Aufgrund personeller Engpässe ist die telefonische Erreichbarkeit der Nachlassabteilung derzeit eingeschränkt.

Sie erreichen die Abteilung telefonisch zu folgenden Zeiten :

 

montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Außerhalb dieser Zeiten richten Sie verfahrensbezogene Anfragen schriftlich – vorzugsweise per E-Mail an : nachlass@ag-langenfeld.nrw.de oder auf dem Postweg an das Gericht. Geben Sie bitte im Betreff das Aktenzeichen und/oder Vor- und Nachname der verstorbenen Person an. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

 


Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Es wird ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar. "(§ 6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)"


Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft deutlich höher als die amtliche Gebühr von 10,00 €.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruf von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.


Nähere Informationen zu den einzelnen Abteilungen finden Sie unter den nachfolgenden Hyperlinks:

Beratungshilfe

Gewaltschutz

Grundbuchamt

Kirchenaustritte

Nachlassangelegenheiten