Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar. "(§ 6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)"

Die Aufnahme von Erklärungen zum Kirchenaustritt kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Für eine Terminvereinbarung betreffend Erklärungen zum Kirchenaustritt benutzen Sie bitte den Button „Online-Terminbuchung“ auf der Startseite.

Formular_Vorbereitung Kirchenaustritt

Wichtiger Hinweis zu notariell beglaubigten Austrittserklärungen:

Sollten Sie eine eigene Austrittserklärung erstellen wollen und diese dann beim Notar beglaubigen lassen, so beachten Sie bitte, dass die Austrittserklärung folgende Angaben enthalten muss:
• Vorname(n)
• Familienname
• Tag der Geburt
• Ort der Geburt
• Anschrift
• Familienstand
• Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft aus der Sie austreten wollen (§ 3 Abs. II, III KiAustrG)

 Es ist nicht ausreichend, wenn die Angaben im Beglaubigungsvermerk des Notars stehen oder von Ihnen nachträglich mitgeteilt werden.


Bitte beachten Sie: Einen Kirchenaustritt beim Amtsgericht Langenfeld können nur Bürger*innen erklären, die im Bezirk des Amtsgerichts Langenfeld wohnhaft sind, also in
• Langenfeld
• Monheim
• Hilden.

Für den Kirchenaustritt müssen Sie 30,00 € pro Person in bar entrichten. Eine Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist leider nicht möglich.