Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe können derzeit grundsätzlich nur schriftlich und nicht persönlich gestellt werden. Hierzu muss der amtliche Vordruck genutzt werden.

Beratungshilfeantrag

Bitte fügen Sie bei:

• Kopien der Einkommensnachweise

 • Kontoauszüge der letzten drei Monate

• Unterlagen über die Angelegenheit - soweit vorhanden.

Alternativ können Sie unmittelbar eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen und dann anschließend die Beratungshilfe über die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt beantragen.