Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe können derzeit grundsätzlich nur schriftlich und nicht persönlich gestellt werden. Hierzu muss der amtliche Vordruck genutzt werden.
Beratungshilfeantrag
Bitte fügen Sie bei:
• Kopien der Einkommensnachweise
• Kontoauszüge der letzten drei Monate
• Unterlagen über die Angelegenheit - soweit vorhanden.
Alternativ können Sie unmittelbar eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen und dann anschließend die Beratungshilfe über die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt beantragen.