Anträge können schriftlich (auch per Telefax) oder per E-Mail (grundbuchamt@ag-langenfeld.nrw.de) gestellt werden. Anträge per E-Mail sind nur dann gültig, wenn entweder ein Identitätsnachweis (Ausweisscan) oder ein unterschriebener Antrag als Scan beigefügt wird.
Anträge auf Eintragungen im Grundbuch können wegen der Formerfordernisse nicht per E-Mail gestellt werden.
In anderen Angelegenheiten sind persönliche Vorsprachen nur nach telefonischer Terminabsprache (02173/902-125, 8:00 Uhr-14:00 Uhr) möglich.
Nachfolgend finden Sie einige Formulare für schriftliche Anträge:
• Erteilung eines Grundbuchauszuges
GB_Vordruck_Antraege-schriftlich.pdf
• Erteilung von Kopien
GB_Vordruck_Antraege-schriftlich.pdf
• Löschung eines Rechts
GB_Vordruck_Antraege-schriftlich.pdf
• Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall
GB_Vordruck_GB-Berichtigung_amtl.-Vordruck_GS89.pdf
• Namensberichtigung im Grundbuch
GB_Vordruck-Namens-Berichtigung-im-GB_amtl_-Vordruck.pdf