Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen und von Kopien von Urkunden aus Grundakten können derzeit grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur schriftlich gestellt werden. Die Unterlagen können derzeit grundsätzlich auch nicht persönlich abgeholt werden.

Anträge können schriftlich (auch per Telefax) oder per E-Mail (grundbuchamt@ag-langenfeld.nrw.de) gestellt werden. Anträge per E-Mail sind nur dann gültig, wenn entweder ein Identitätsnachweis (Ausweisscan) oder ein unterschriebener Antrag als Scan beigefügt wird.

Anträge auf Eintragungen im Grundbuch können wegen der Formerfordernisse nicht per E-Mail gestellt werden.

In anderen Angelegenheiten sind persönliche Vorsprachen nur nach telefonischer Terminabsprache (02173/902-125, 8:00 Uhr-14:00 Uhr) möglich.

 

 

Nachfolgend finden Sie einige Formulare für schriftliche Anträge:

• Erteilung eines Grundbuchauszuges

GB_Vordruck_Antraege-schriftlich.pdf

• Erteilung von Kopien

GB_Vordruck_Antraege-schriftlich.pdf

• Löschung eines Rechts

GB_Vordruck_Antraege-schriftlich.pdf

• Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall

GB_Vordruck_GB-Berichtigung_amtl.-Vordruck_GS89.pdf

• Namensberichtigung im Grundbuch

GB_Vordruck-Namens-Berichtigung-im-GB_amtl_-Vordruck.pdf