Das Amtsgericht Langenfeld ist geöffnet:

Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
dienstags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Sollte ein Gerichtstermin außerhalb dieser Zeiten vereinbart oder bestimmt worden sein, ist diese Zeit maßgeblich.


An Wochenenden, Sonn- und Feiertagen ist ein Eildienst eingerichtet.

An Samstagen, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, können von dem rechtssuchenden Publikum Anträge, jedoch nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten, gestellt werden. 
Die Abholung niedergelegter Sendungen ist darüber hinaus auch an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr möglich.


Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022